Ablauf

Einzeltherapie
Psychotherapeutische Sprechstunde
In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, welche Diagnosen bestehen und welche Form der Unterstützung sinnvoll ist.
Probatorische Sitzungen
Die anschließenden probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen.
Es wird gemeinsam geprüft, ob eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Ihr Anliegen geeignet ist.
Antrag auf Psychotherapie
Wenn eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist und wir uns für eine gemeinsame therapeutische Arbeit entscheiden, wird ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
Laufende Psychotherapie
Nach Genehmigung der Therapie finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt.
Eine regelmäßige und verlässliche Wahrnehmung der Termine bildet dabei eine essentielle Grundlage für einen gelingenden therapeutischen Prozess.

Gruppentherapie
Vorgespräch
Vor Beginn einer Gruppentherapie finden Vorgespräche im Einzelsetting statt. Gemeinsam wird geprüft, ob das Gruppenangebot für Ihr Anliegen geeignet ist.
Aufnahme in die Gruppe
Bei bestehender Indikation erfogt die Aufnahme in eine therapeutische Gruppe.
Laufende Gruppentherapie
Die Gruppentherapie findet in einer geschlossenen Gruppe statt. Die Gruppe startet gemeinsam und bleibt während des gesamten Therapiezeitraums in ihrer Zusammensetzung unverändert.
Die Gruppen arbeiten verbindlich und über einen längeren Zeitraum (meist 60 Sitzungen) miteinander.

Paartherapie
Erstgespräch
Zu Beginn der Paartherapie findet ein gemeinsames Erstgespräch statt.
Dabei werden die aktuelle Situation und bestehende Belastungen besprochen.
Gemeinsame Zielklärung
Auf Grundlage des Erstgesprächs werden Schwerpunkte und Ziele der gemeinsamen Arbeit entwickelt.
Laufende Paartherapie
Die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen orientiert sich an den individuellen Anliegen des Paares.
Kosten Einzeltherapie
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Behandlungsnotwendigkeit von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend des individuellen Versicherungsvertrags. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Behandlung ist grundsätzlich auch als Selbstzahlerleistung möglich.
Kosten Gruppentherapie
Bei bestehender Indikation wird die Gruppentherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Eine Teilnahme ist grundsätzlich auch als Selbstzahlerleistung möglich.
Informationen zu aktuellen Gruppenangeboten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Kosten Paartherapie
Die Paartherapie ist eine private Selbstzahlerleistung und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Informationen zu Honorar, Dauer der Sitzungen und Terminvereinbarung erhalten Sie gerne auf Anfrage.
